In der Diskussion: Anpassung der Entschädigungsverordnung
Mit der Anpassung der Entschädigungsverordnung für Städte und Gemeinden hat das Land NRW den Kommunen die Möglichkeit gegeben, den Mehraufwand von Ausschussvorsitzenden zu entschädigen. Kommunalpolitik ist und bleibt ein Ehrenamt, in dem es nie gelingen wird, sich zu bereichern. Der Vorsitz eines Fachausschusses bedarf, neben dem bereits ausgeübten Ratsmandat, eines hohen, zusätzlichen Zeitaufwands und eines großen Verantwortungsbewusstseins. Diese Arbeit wird von Kommunalpolitikern in Freizeit, neben Familie und Beruf ausgeübt. In wieweit eine öffentliche Debatte über Aufwand und Entschädigung objektiv geführt werden kann, wie jüngst von einem Rietberger gefordert, der selbst als ehemaliger Mandatsträger Aufwandsentschädigungen erhielt, ist äußerst fraglich.
Eines ist jedoch klar: Der Bürgermeister hat nicht für Transparenz zu sorgen, wenn er sich an die geltende Gemeindeordnung hält – dieser nicht zu folgen, wäre die Entscheidung des Rates.